Dänemark ist ein attraktives Urlaubsland – Hundehalter sollten allerdings ein paar Regeln beachten. In der letzten Zeit sind Stornierungen bei Ferienhausanbietern gestiegen, da Dänemark ein Kampfhundeverbot eingeführt hat. Vielfach wurde darüber diskutiert. Sogar von Hundstötungen war die Rede. Die Aufregung ist jedoch in vielen Fällen völlig unbegründet. Die veränderten Einreisebestimmungen, die seit 2010 gelten, haben die Gemüter hochkochen lassen.
Allgemeine Regelungen
Die Herkunft der Hunde muss nachgewiesen werden können. Im Allgemeinen ist das Mitführen des Europäischen Heimtierausweises völlig ausreichend, dazu
kommen Impf- und Chippflicht. Doch für Mischlinge, die gefährlichen Hunderassen ähneln (dazu gleich mehr) gelten andere Bestimmungen, die etwas schärfer sind. Es wird gefordert, dass alle Hunde
mit einem Mikrochip versehen sind, der bereits vor dem Erreichen der achten Lebenswoche eingebracht werden soll.
Vom 1. April bis zum 30. September eines jeden Jahres besteht für alle Hunde Leinenpflicht an Stränden. Auch in den Wäldern müssen die Tiere grundsätzlich an der Leine geführt werden.
Seit dem 3. November 2011 ist der Mikrochip für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtet, Tiere, die davor gekennzeichnet wurden, dürfen auch eine Tätowierung zur Identifikation tragen. Der
Europäische Heimtierausweise muss durch einen Tierarzt ausgestellt worden sein und einen Nachweis über sämtliche Impfungen enthalten. Außerdem muss der Hund drei Wochen vor der Einreise eine
Auffrischung der Tollwutimpfung erhalten. Das gilt auch für die Tiere, die weniger als drei Monate alt sind.
Wichtig: Das Laufenlassen der Hunde auf Privatgrundstücken kann durch deren Besitzer untersagt werden. Diese müssen den Hundehalter auf das Verbot aufmerksam machen, was
allerdings auch durch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung geschehen kann. Besucher erfahren oft gar nichts von diesem Verbot. Wird der Hund frei laufend angetroffen, darf er erschossen
werden. Es ist daher im Sinne von Hund und Hundehalter, das Tier im Urlaub in Dänemark besser überall angeleint zu lassen, damit es nicht zu unerwünschten Situationen kommt.
Gefährliche Hunde
Die Hunde folgender Rassen gelten laut dänischem Gesetz als gefährlich und dürfen seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr nach Dänemark eingeführt werden, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft
wurden:
Das Einfuhr- und Zuchtverbot gilt nicht nur für reinrassige Tiere, sondern eben auch für die Hunde, die mit einer der genannten Hunderassen gekreuzt wurden. Der Hundehalter muss einen Nachweis
über die Herkunft des Tieres mitführen und auf Verlangen vorweisen können. Ist das nicht möglich, droht dem Tier die „Todesstrafe“. Wichtig: Auch der Zeitpunkt der Anschaffung muss dokumentiert
werden können. Hierfür kann der Kaufbeleg oder eine Quittung genutzt werden.
Es gibt jedoch eine Übergangsregelung für die als gefährlich eingestuften Hunde. Sie müssen vor dem 17. März 2010 angeschafft worden sein, dann dürfen sie weiterhin nach Dänemark mitgebracht
werden. Sie müssen allerdings an der Leine geführt werden, diese wiederum darf maximal zwei Meter lang sein. Das gilt für alle Straßen, Wege und Plätze. Außerdem muss der Hund einen Maulkorb
tragen. Pitbull Terrier und Tosa Inu sind von dieser Übergangsregelung ausgenommen, denn sie waren bereits vor der Einführung des neuen Gesetzes von der Einfuhr ausgeschlossen.
Bestehen Zweifel darüber, ob der Hund einer der verbotenen Hunderassen angehört, so muss der Halter einen Nachweis über die Herkunft erbringen.
Hilfe, mein Hund hat jemanden bedroht!
Diese Situation ist unvorteilhaft, denn wenn die Polizei entscheidet, ob der Hund gefährlich ist, dann kann sie einerseits Leinenzwang und Maulkorb anordnen – völlig rassenunabhängig, versteht
sich - andererseits aber auch über die Einschläferung des Hundes entscheiden. Für die letztendliche Entscheidung sind Beobachtungen ausreichend. Hierfür werden die Gesamtumstände berücksichtigt,
eine alleinige Entscheidung aufgrund von Angst vor Hunden ist nicht ausreichend.
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